Rechtliche Hinweise

 
 
Geschäftsführung/Chief Exe­cu­ti­ve Officer:

Chris­ti­an Hart­wig und Hen­ning Opitz
Sitz der Gesell­schaft: Hamburg
Han­dels­re­gis­ter­ge­richt: Ham­burg, HRB 115395
USt.-IdNr.: DE273734287

Die Veer­mas­ter Asset Manage­ment GmbH ist nach §15 WpIG als Finanz­port­fo­li­o­ver­wal­ter zugelassen.

Zustän­di­ge Aufsicht:
Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin)
Grau­rhein­dor­fer Str. 108
53117 Bonn

Gesetz­li­che Sicherungseinrichtung:
Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tung der Wert­pa­pier­han­dels­un­ter­neh­men (EdW)

Dar­über hin­aus fin­den Sie »hier« unse­re Kun­den­in­for­ma­tio­nen zu bail-in-fähi­gen Finanzinstrumenten.

Beschwerdemanagement

All­ge­mei­nes

Es ist uns sehr wich­tig, dass wir Ihnen zu jeder Zeit einen opti­ma­len Ser­vice bie­ten. Falls es den­noch ein­mal einen Grund geben soll­te, der aus Ihrer Sicht einen Anlass zur Unzu­frie­den­heit oder Beschwer­de dar­stellt, wen­den Sie sich bit­te gern an uns. Wir haben eine Beschwer­de­ma­nage­ment­stel­le ein­ge­rich­tet mit dem Ziel, neben der Erfül­lung recht­li­cher Anfor­de­run­gen eine trans­pa­ren­te und zeit­na­he Bear­bei­tung Ihrer Beschwer­de zu gewährleisten.

Ein­rei­chung von Beschwerden

Wir bie­ten Ihnen die Mög­lich­keit, Ihre Beschwer­den online, per Post, per Tele­fax oder tele­fo­nisch an uns zu übermitteln.

Veer­mas­ter Asset Manage­ment GmbH
Borselstr. 32
22765 Ham­burg
Tele­fon: +49 40 / 9506703-00
Tele­fax: +49 40 / 9506703-99
E-Mail: office@veermaster-am.com

Bear­bei­tung von Beschwerden

Sie erhal­ten unver­züg­lich per Brief, Fax oder E‑Mail eine Bestä­ti­gung über den Ein­gang Ihrer Rekla­ma­ti­on oder Beschwerde.

Sodann bemü­hen wir uns, Ihr Anlie­gen schnellst­mög­lich in Ihrem Inter­es­se zu klä­ren. Soll­te dies nicht inner­halb von zwei Wochen nach Ein­gang mög­lich sein, erhal­ten Sie von uns einen Zwi­schen­be­scheid per Brief, Fax oder E‑Mail.

Inner­halb von vier Wochen nach Ein­gang erhal­ten Sie von uns einen abschlie­ßen­den Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Soll­te dies nicht mög­lich sein, tei­len wir Ihnen die Grün­de hier­für sowie unse­re Ein­schät­zung, wann die Klä­rung vor­aus­sicht­lich abge­schlos­sen sein wird, mit.

Soll­te Ihrem Anlie­gen nicht abge­hol­fen wer­den kön­nen, kön­nen Sie sich an die Schlich­tungs­stel­le des VuV wenden.

VuV-Ombuds­stel­le

Für ver­mö­gens­recht­li­che Strei­tig­kei­ten aus Finanz­dienst­leis­tungs­ver­trä­gen ist die Schlich­tungs­stel­le des Ver­ban­des unab­hän­gi­ger Ver­mö­gens­ver­wal­ter Deutsch­land e.V. zuständig:

VuV-Ombuds­stel­le
Stre­se­mann­al­lee 30
60596 Frank­furt am Main
web: www.vuv-ombudsstelle.de

Wir sind Mit­glied im Ver­band unab­hän­gi­ger Ver­mö­gens­ver­wal­ter Deutsch­land e.V. und nach des­sen Sat­zung ver­pflich­tet, an Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren der VuV-Ombuds­stel­le teilzunehmen.

 

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten (Art. 3 Offen­le­gungs­VO) sind wir zu den nach­fol­gen­den Anga­ben ver­pflich­tet. Eine Bewer­bung öko­lo­gi­scher oder sozia­ler Merk­ma­le in unse­ren Anla­ge­stra­te­gien oder für sons­ti­ge kon­kre­te Finanz­in­stru­men­te ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unter­neh­men möch­ten wir einen Bei­trag leis­ten zu einem nach­hal­ti­ge­ren, res­sour­cen­ef­fi­zi­en­ten Wirt­schaf­ten mit dem Ziel, ins­be­son­de­re die Risi­ken und Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels zu ver­rin­gern. Neben der Beach­tung von Nach­hal­tig­keits­zie­len in unse­rer Unter­neh­mens­or­ga­ni­sa­ti­on selbst sehen wir es als unse­re Auf­ga­be an, auch unse­re Kun­den in der Aus­ge­stal­tung der zu uns bestehen­den Geschäfts­ver­bin­dung für Aspek­te der Nach­hal­tig­keit zu
  • Umwelt­be­din­gun­gen, sozia­le Ver­wer­fun­gen und oder eine schlech­te Unter­neh­mens­füh­rung kön­nen in mehr­fa­cher Hin­sicht nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Wert der Anla­gen und Ver­mö­gens­wer­te unse­rer Kun­den haben. Die­se sog. Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken kön­nen unmit­tel­ba­re Aus­wir­kun­gen auf die Vermögens‑, Finanz- und Ertrags­la­ge und auch auf die Repu­ta­ti­on der Anla­ge­ob­jek­te haben. Da sich der­ar­ti­ge Risi­ken letzt­lich nicht voll­stän­dig aus­schlie­ßen las­sen, haben wir für die von uns ange­bo­te­nen Finanz­dienst­leis­tun­gen spe­zi­fi­sche Stra­te­gien ent­wi­ckelt, um Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken erken­nen und begren­zen zu können.
  • Für die Begren­zung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken ver­su­chen wir Anla­gen in sol­che Unter­neh­men zu iden­ti­fi­zie­ren und mög­lichst aus­zu­schlie­ßen, die ein erhöh­tes Risi­ko­po­ten­ti­al auf­wei­sen. Mit spe­zi­fi­schen Aus­schluss­kri­te­ri­en sehen wir uns in der Lage, Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen (oder Anla­ge­emp­feh­lun­gen) auf umwelt­be­zo­ge­ne, sozia­le oder unter­neh­mens­be­zo­ge­ne Wer­te aus­zu­rich­ten. Hier­zu grei­fen wir in der Regel auf im Markt aner­kann­te Bewer­tungs­me­tho­den zurück.
  • Die Iden­ti­fi­ka­ti­on geeig­ne­ter Anla­gen kann zum einen dar­in bestehen, dass wir in Invest­ment­fonds inves­tie­ren (bzw. emp­feh­len), deren Anla­ge­po­li­tik bereits mit einem geeig­ne­ten und aner­kann­ten Nach­hal­tig­keits-Fil­ter zur Reduk­ti­on von Nach­hal­tig­keits­ris­ken aus­ge­stat­tet ist. Die Iden­ti­fi­ka­ti­on geeig­ne­ter Anla­gen zur Begren­zung von Nach­hal­tig­keits­ris­ken kann auch dar­in bestehen, dass wir für die Pro­dukt­aus­wahl in der Ver­mö­gens­ver­wal­tung (bzw. für die Emp­feh­lun­gen in der Anla­ge­be­ra­tung) auf aner­kann­te Rating-Agen­tu­ren zurück­grei­fen. Die kon­kre­ten Ein­zel­hei­ten erge­ben sich aus den indi­vi­du­el­len Vereinbarungen.
  • Die Stra­te­gien unse­res Unter­neh­mens zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken flie­ßen auch in die unter­neh­mens­in­ter­nen Orga­ni­sa­ti­ons­richt­li­ni­en ein. Die Beach­tung die­ser Richt­li­ni­en ist, neben ande­ren Kri­te­ri­en, maß­geb­lich für die Bewer­tung der Arbeits­leis­tung unse­rer Mit­ar­bei­ter und beein­flusst damit die künf­ti­ge Gehalts­ent­wick­lung. Inso­weit steht die Ver­gü­tungs­po­li­tik im Ein­klang mit unse­ren Stra­te­gien zur Ein­be­zie­hung von Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken (Art. 5 OffenlegungsVO).

 

Vergütungssystem der Veermaster Asset Management GmbH

Finanzdienstleistungsinstitute sind nach Art. 431 der Verordnung (EU) 575/2013 verpflichtet, grundsätzliche Ausführungen über die Ausgestaltung ihres Vergütungssystems, den Gesamtbetrag aller Vergütungen die Unterteilung nach fixen und variablen Bestandteilen sowie die Anzahl der Begünstigten einer variablen Vergütung auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren.

Die Veermaster Asset Management GmbH ist gemäß § 1 Abs. 2 InstitutsVergV kein bedeutendes Institut.

Die Vergütungen der Mitarbeiter bestehen überwiegend aus Festgehältern, welche in 12 gleichen Teilen zum Ende des Monats ausgezahlt werden.

Fixe und variable Vergütungsbestandteile stehen in angemessenem Verhältnis zueinander. Fixe Bestandteile sind so bemessen, dass keine Abhängigkeit von variablen Bestandteilen entstehen kann. Soweit variable Vergütungen gezahlt werden, stehen diese im Einklang mit unseren strategischen Zielen und sind auf langfristiges, nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet. Sie setzen keine Anreize zur Eingehung von Risiken und sind begrenzt.

Verantwortlich für die Ausgestaltung des Vergütungssystems ist die Geschäftsleitung. Für die Festlegung des Vergütungssystems für die Geschäftsleitung sind die Gesellschafter verantwortlich.

Der Gesamt­be­trag der Ver­gü­tun­gen (ohne Arbei­t­­ge­­ber-Antei­­le zu Sozi­al­ver­si­che­run­gen etc.) an Mit­ar­bei­ter der Veer­mas­ter Asset Manage­ment GmbH für das Kalen­der­jahr 2023 betrug TEUR 275,42 und bestand zu ca. 70,36% (ca. TEUR 193,79) aus fixen Gehäl­tern und zu ca. 29,64% (ca. TEUR 81,63) aus varia­blen Gehäl­tern. Im Geschäfts­jahr 2023 haben 4 Mit­ar­bei­ter varia­ble Ver­gü­tun­gen erhalten.

Logos und Markenlizenz

Die von uns auf der Website verwendeten Logos, insbesondere der unter „Unsere Partner“ aufgeführten Unternehmen, unterliegen markenlizenzrechtlichen Bestimmung. Sind sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen und dürfen nur mit Zustimmung dieser weiterverwendet werden. Wir haben das jeweilige Nutzungsrecht der Unternehmen. Eine unrechtmäßige Weiterverwendung Dritter kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. 
 
 

Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen

 

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen ergeben sich aus § 82 WpHG. Danach haben Wertpapierinstitute, die Aufträge von Kunden für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten ausführen, alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere Grundsätze zur Auftragsausführung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen, sowie sicherzustellen, dass die Ausführung jedes einzelnen Kundenauftrags nach Maßgabe dieser Grundsätze vorgenommen wird.

Unser Institut leitet alle Aufträge zur Ausführung an Dritte weiter. Dies sind Depotbanken (ausführende Einrichtungen), bei der unsere Kunden ihre Konten und Depots unterhalten.

Die durch uns vorgenommene Beauftragung ausführender Einrichtungen mit der Ausführung von Aufträgen für unsere Kunden erfolgt bei Erteilung von Wertpapieraufträgen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung. Dabei haben wir nach Artikel 65 der DVO 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

Ausführende Einrichtungen und deren Ausführungsplätze

Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftrags-ausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.

Die Weiterleitung von Aufträgen zur Ausführung von Aufträgen für Kunden erfolgte in den letzten 12 Monaten an folgende ausführende Einrichtungen:

  • Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
  • Donner & Reuschel AG, Hamburg
  • DAB BNP Paribas, München
  • FIL Fondsbank GmbH, Kronberg im Taunus

 

Eigene Ausführungsgrundsätze

Zusätzlich zu den Ausführungsgrundsätzen der ausführenden Einrichtungen haben wir eigene „Grundsätze zur Auftragsdurchführung“ aufgestellt, in denen wir die von uns ausgewählten Einrichtungen benennen, an die wir Wertpapieraufträge im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung erteilen bzw. Kundenaufträge zur Ausführung weiterleiten. Diese sind als schriftliche Information Bestandteil des Vermögensverwaltungsvertrags mit dem Kunden. Dadurch stellen wir sicher, dass die Kunden vor der erstmaligen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch uns über unsere Ausführungsgrundsätze unterrichtet werden und mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu diesen erteilen.