Rechtliche Hinweise
Christian Hartwig und Henning Opitz
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Handelsregistergericht: Hamburg, HRB 115395
USt.-IdNr.: DE273734287
Die Veermaster Asset Management GmbH ist nach §15 WpIG als Finanzportfolioverwalter zugelassen.
Zuständige Aufsicht:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Gesetzliche Sicherungseinrichtung:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Darüber hinaus finden Sie »hier« unsere Kundeninformationen zu bail-in-fähigen Finanzinstrumenten.
Beschwerdemanagement
Allgemeines
Es ist uns sehr wichtig, dass wir Ihnen zu jeder Zeit einen optimalen Service bieten. Falls es dennoch einmal einen Grund geben sollte, der aus Ihrer Sicht einen Anlass zur Unzufriedenheit oder Beschwerde darstellt, wenden Sie sich bitte gern an uns. Wir haben eine Beschwerdemanagementstelle eingerichtet mit dem Ziel, neben der Erfüllung rechtlicher Anforderungen eine transparente und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu gewährleisten.
Einreichung von Beschwerden
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Beschwerden online, per Post, per Telefax oder telefonisch an uns zu übermitteln.
Veermaster Asset Management GmbH
Borselstr. 32
22765 Hamburg
Telefon: +49 40 / 9506703-00
Telefax: +49 40 / 9506703-99
E-Mail: office@veermaster-am.com
Bearbeitung von Beschwerden
Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E‑Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.
Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E‑Mail.
Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.
Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV wenden.
VuV-Ombudsstelle
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
web: www.vuv-ombudsstelle.de
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.
Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:
- Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu
- Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
- Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
- Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
- Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist, neben anderen Kriterien, maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).
Vergütungssystem der Veermaster Asset Management GmbH
Finanzdienstleistungsinstitute sind nach Art. 431 der Verordnung (EU) 575/2013 verpflichtet, grundsätzliche Ausführungen über die Ausgestaltung ihres Vergütungssystems, den Gesamtbetrag aller Vergütungen die Unterteilung nach fixen und variablen Bestandteilen sowie die Anzahl der Begünstigten einer variablen Vergütung auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren.
Die Veermaster Asset Management GmbH ist gemäß § 1 Abs. 2 InstitutsVergV kein bedeutendes Institut.
Die Vergütungen der Mitarbeiter bestehen überwiegend aus Festgehältern, welche in 12 gleichen Teilen zum Ende des Monats ausgezahlt werden.
Fixe und variable Vergütungsbestandteile stehen in angemessenem Verhältnis zueinander. Fixe Bestandteile sind so bemessen, dass keine Abhängigkeit von variablen Bestandteilen entstehen kann. Soweit variable Vergütungen gezahlt werden, stehen diese im Einklang mit unseren strategischen Zielen und sind auf langfristiges, nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet. Sie setzen keine Anreize zur Eingehung von Risiken und sind begrenzt.
Verantwortlich für die Ausgestaltung des Vergütungssystems ist die Geschäftsleitung. Für die Festlegung des Vergütungssystems für die Geschäftsleitung sind die Gesellschafter verantwortlich.
Der Gesamtbetrag der Vergütungen (ohne Arbeitgeber-Anteile zu Sozialversicherungen etc.) an Mitarbeiter der Veermaster Asset Management GmbH für das Kalenderjahr 2023 betrug TEUR 275,42 und bestand zu ca. 70,36% (ca. TEUR 193,79) aus fixen Gehältern und zu ca. 29,64% (ca. TEUR 81,63) aus variablen Gehältern. Im Geschäftsjahr 2023 haben 4 Mitarbeiter variable Vergütungen erhalten.
Logos und Markenlizenz
Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen ergeben sich aus § 82 WpHG. Danach haben Wertpapierinstitute, die Aufträge von Kunden für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten ausführen, alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere Grundsätze zur Auftragsausführung festzulegen und regelmäßig zu überprüfen, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erreichen, sowie sicherzustellen, dass die Ausführung jedes einzelnen Kundenauftrags nach Maßgabe dieser Grundsätze vorgenommen wird.
Unser Institut leitet alle Aufträge zur Ausführung an Dritte weiter. Dies sind Depotbanken (ausführende Einrichtungen), bei der unsere Kunden ihre Konten und Depots unterhalten.
Die durch uns vorgenommene Beauftragung ausführender Einrichtungen mit der Ausführung von Aufträgen für unsere Kunden erfolgt bei Erteilung von Wertpapieraufträgen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung. Dabei haben wir nach Artikel 65 der DVO 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Ausführende Einrichtungen und deren Ausführungsplätze
Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftrags-ausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.
Die Weiterleitung von Aufträgen zur Ausführung von Aufträgen für Kunden erfolgte in den letzten 12 Monaten an folgende ausführende Einrichtungen:
- Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
- Donner & Reuschel AG, Hamburg
- DAB BNP Paribas, München
- FIL Fondsbank GmbH, Kronberg im Taunus
Eigene Ausführungsgrundsätze
Zusätzlich zu den Ausführungsgrundsätzen der ausführenden Einrichtungen haben wir eigene „Grundsätze zur Auftragsdurchführung“ aufgestellt, in denen wir die von uns ausgewählten Einrichtungen benennen, an die wir Wertpapieraufträge im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung erteilen bzw. Kundenaufträge zur Ausführung weiterleiten. Diese sind als schriftliche Information Bestandteil des Vermögensverwaltungsvertrags mit dem Kunden. Dadurch stellen wir sicher, dass die Kunden vor der erstmaligen Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch uns über unsere Ausführungsgrundsätze unterrichtet werden und mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu diesen erteilen.